
Das Schweizer Geldwäschereigesetz steht vor einer umfassenden Überarbeitung.
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Nach mehreren Anläufen herrscht im Parlament Konsens, dass das Geldwäschereidispositiv in der Schweiz auf in bestimmten Bereichen beratende Berufe ohne Vollmacht über fremde Vermögenswerte ausgedehnt werden soll.
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Damit werden zahlreiche in der Schweiz tätige Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie übrige Rechtsberater und Treuhänder neu dem Geldwäschereigesetz unterstellt und von einer Selbstregulierungsorganisation beaufsichtigt.
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Ende 2024 sind die Regeln von der vorberatenden Kommission des Parlaments wieder an das Eidg. Finanzdepartement zur Überarbeitung gewiesen worden. Das Parlament wird voraussichtlich im Frühsommer 2025 erneut darüber befinden. Bundesrätin Keller-Sutter hat mehrfach klar gemacht, dass diese Regeln zur Einhaltung von weiterentwickelten Standards im Bereich GwG eingeführt werden müssen. Es muss erwartet werden, dass die Regeln Anfang bis Mitte 2026 mit kurzen Übergangsfristen in Kraft treten.

Auf dieser Website erfahren interessierte Besucher mehr zum Stand der parlamentarischen Beratung. Die Informationstiefe wird mit zunehmender Konkretisierung des Gesetzesentwurfs zunehmen.
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